Meine Praxis
Auf das Studium als Diplom-Sozialarbeiterin aufbauend, liegt der Schwerpunkt meiner Praxistätigkeit im
psychologischen Bereich. Hierbei bildet die Kinesiologie die Grundlage für meine Arbeit. Aus den zahlreichen
kinesiologischen Bereichen, die sich seit der Gründung dieses Naturheilverfahrens in den 60er Jahren
entwickelt haben, nutze ich hauptsächlich folgende Methoden:
• Systemische Kinesiologie
• Medizinisch-Therapeutische Kinesiologie (MTK)
• Touch for health (Heilen durch berühren)
• Edu-Kinestetik
Neben den psychologischen und energetischen Aspekten in meiner Arbeit, kommen auch Manuelle Therapien
zum Einsatz. Dabei wende ich hauptsächlich die Reflexzonentherapie am Fuß, die Dorn-Methode und die Breuß-
Massage an.
Um die Arbeit im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung abzurunden, biete ich eine Gesundheits- und
Lernberatung an. Hier kann eine individuell zugeschnittene Empfehlung für eine gesunde
Ernährung, ein Ausleitungsverfahren oder auch Lernmethoden Thema sein.
Gleichgültig, welcher Bereich meiner Arbeit zum Einsatz kommt, liegt mir die
Eigenverantwortung eines jeden Menschen sehr am Herzen.
Damit aus eigener Kraft Veränderungen im Leben wirklich stattfinden können, ist es wichtig,
Zusammenhänge von körperlichen und seelischen Abläufen zu verstehen und einen
Zugang zum eigenen Gefühl zu entwickeln, um auf dieser Basis für sich "gesunde"
Entscheidungen treffen zu können.
Abrechnung
Die entstehenden Kosten für geleistete Behandlungen werden nur von Privat- und Zusatzversicherungen
(auch durch die Beihilfe) ganz oder anteilig erstattet.
Da Heilpraktiker nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, erfolgt bei gesetzlich
krankenversicherten Personen in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten. Einzelne Krankenkassen
beteiligen sich eventuell im Wege der freiwilligen Satzungsleistung an den Kosten. Da dies eine
Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, ist es empfehlendswert, sich vor Aufnahme der
Behandlung bei der Krankenkasse über etwaige Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweise)
Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.
Preisliste
Behandlungsmethoden Kinesiologie | mögliche Dauer | Abrechnung/15 Min | Honorar/Std |
Anamnese | 1 - 3 Std. | 17,50 € | 70,- € |
Systemische Kinesiologie | 1 - 3 Std. | 17,50 € | 70,- € |
Psychologisch/kinesiologische Behandlung | 1 - 3 Std. | 17,50 € | 70,- € |
Familien-/Paarberatung | 1 - 3 Std. | 17,50 € | 70,- € |
Medizinisch Therapeutische Kinesiologie (MTK) | 1 - 3 Std. | 17,50 € | 70,- € |
Touch for Health (TfH) | 1 - 3 Std. | 17,50 € | 70,- € |
Edu-Kinestetik (Edu-K) | 1 - 3 Std. | 17,50 € | 70,- € |
Behandlungsmethoden Manuelle Therapien | mögliche Dauer | Abrechnung/15 Min | Honorar/Std |
Reflexzonentherapie am Fuß | |||
Erstbehandlung: Anamnese Diagnostik am Fuß Folgebehandlungen | 1/2 - 1 Std. 45 Min. 45 Min. | 12,00 € | 48,- € 26,- € 26,- € |
| | ||
Dorn-Methode | | ||
Erstbehandlung: Anamnese Körperliche Diagnostik Folgebehandlungen | 1/2 - 1 Std. 1/2 - 1 Std. 1/2 - 1 Std. | 12,00 € 12,00 € 12,00 € | 48,- € 48,- € 48,- € |
Breuss-Massage | 1 Std. | | 48,- € |
Teilmassagen | nach Aufwand | | 3,- € bis 48,- € |
Behandlungsmethoden Gesundheitsberatung | mögliche Dauer | Abrechnung/15 Min | Honorar/Std |
Lernberatung | 1 - 2 Std. | 12,- € | 48,- € |
Ernährungsberatung | 1 - 2 Std. | 12,-€ | 48,- € |
Ausleitungsverfahren | 1 - 2 Std. | 12,-€ | 48,- € |
Schüßler-Funktionssalze | 1 - 2 Std. | 12,-€ | 48,- € |
Ohrenkerzen | 1 Std. | | 26,- € |
Zusatzinformationen
Telefonische Beratung
Für telefonische Rückfragen nach einer Behandlung berechne ich:
- 15 Minuten kostenfrei
- jede weitere 15 Min. 11,00 €
Für eine telefonische Beratung ohne vorherige Behandlung berechne ich:
- pro 15 Minuten 11,00 €
Hausbesuche
In Krisen-/bzw. Notsituationen führe ich Hausbesuche durch.
Zu den normalen Behandlungskosten kommen folgende Kosten:
- eine Zusatzgebühr von 15,00 €
- 0,35 €/gefahrener Kilometer
Terminabsage
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen entsteht ein Ausfallhonorar in Höhe von 40 % des Grundpreises von der vereinbarten Behandlungsform.
Die genannte Zahlungsverpflichtung tritt nur dann ein, wenn der Behandlungstermin nicht abgesagt wurde.